Raum für HEILPÄDAGOGIK

Praxis für heilpädagogische Leistungen und Kunsttherapie

Frühförderung Köln

 

Frühförderung ist die heilpädagogische Begleitung und Entwicklungsförderung von Kindern im Vorschulalter. Alle Kinder haben das Recht auf die bestmögliche Unterstützung und auf Inklusion in die Gesellschaft, das heißt "mittendrin" zu leben und teilhaben zu können.

In unserer Praxis bieten wir "solitäre" Heilpädagogik an, diese Förderung ist vor allem für Kinder geeignet, die entweder keine Komplexleistung erhalten, weil sei nicht so stark beeinträchtigt sind oder weil sie bereits in anderen externen Praxen mit Logopädie, Ergotherapie etc. versorgt sind und eine Ergänzung zu diesem Angebot suchen.

Voraussetzungen

Grundsätzlich können alle Eltern mit ihrem Kind zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch in meine Praxis kommen. Jedes Verhalten eines Kindes, das elterliche Sorgen und Unsicherheiten hervorruft, berechtigt Sie, es zu Ihrer Beruhigung abklären zu lassen. Möglicherweise hat das Kind auch schon eine Empfehlung von der Kita oder von kinderärztlicher Seite, in den meisten Fällen können wir diesem Kind zur Zeit direkt einen Termin anbieten.

Kinder können von der solitären heilpädagogischen Frühförderung profitieren, wenn Folgendes vorliegt:

  • es ist auffallend unruhig, kann sich nicht lange mit einer Sache beschäftigen
  • es spricht noch nicht so wie Gleichaltrige oder nimmt gar keinen Kontakt auf
  • eine Risikobelastung liegt vor, z.B. psychische Erkrankung in der Familie
  • es gibt Besonderheiten im sozial-emotionalen Bereich (Ängste, Weinen, Wutanfälle)
  • fehlende Schulreife wurde festgestellt, kognitive Einschränkungen
  • es hat besondere Fähigkeiten oder Hochbegabung
  • belastende Erfahrungen und Erlebnisse (Ablehnung, Mobbing, Trauer, Trennung)
  • somatofunktionelle Störungsbilder (Einnässen, Tics, Kopfschmerzen, Schlaf-/Essstörungen)
  • Verdachtsdiagnosen wie AD(H)S, Autismusspektrumsstörungen, Mutismus
  • es hat eine Sinnesbeeinträchtigung
  • andere Formen einer Behinderung


Eine heilpädagogische Eingangsdiagnostik kann auch hier in der Praxis gemacht werden. Das geschieht zum Beispiel durch standardisierte Entwicklungstests. Alle Ergebnisse werden mit den Eltern besprochen.

Bereits vorliegende Tests werden nicht doppelt gemacht, sondern aufgrund dieser Ergebnisse wird ein Förder- und Teilhabeplan in Absprache mit den Eltern erstellt.


Ziele der Frühförderung können sein:

  • allgemein Entwicklungsverzögerungen auszugleichen
  • die Sprachentwicklung anzustoßen, Kommunikation und Interaktion zu stärken
  • die Förderung der Fein- und Grobmotorik
  • die Förderung der kognitiven Fähigkeiten
  • die Förderung des Sozialverhaltens und der emotionalen Entwicklungen
  • die Sinnes- und Wahrnehmungsförderung
  • die Förderung von Handlungsfähigkeiten im Alltag
  • die Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung


In den Förderstunden bieten wir den Kindern unterschiedliche Materialien und Anregungen zur Entwicklung an. Dies können zum Beispiel Elemente aus der Kunsttherapie, Spieltherapie (z.B. Puppenspiel) oder Musiktherapie sein. Entspannungsübungen oder Bewegungsspiele sind ebenfalls Teil des Konzepts. Wir beachten den individuellen Zugang des Kindes zu bestimmten Themen und Methoden.

Wir legen Wert auf ein individuelles und vielfältiges Lernangebot, um jedes Kind entsprechend seines Alters, Entwicklungsstands und seiner Neigung zu fördern. Regelmäßig tauschen wir uns mit Ihnen über die Entwicklung Ihres Kindes aus.


 

Hintergrundwissen

Frühförderung gibt es für Kinder mit körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnes-Beeinträchtigungen, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern könnten (§2 SGB IX).

Heilpädagogische Leistungen der Frühförderung werden an noch nicht eingeschulte Kinder erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch

1. eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt wird oder

2. die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden können. (§79 SGB IX)

Kostenübernahme

Frühförderung kann unabhängig vom Einkommen der Eltern von jedem in Anspruch genommen werden. Die Kosten trägt bei entsprechender Vereinbarung der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Zur Antragsstellung beraten wir Sie.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit alle Leistungen privat zu bezahlen.

Frühförderung kann bei besonderem Bedarf auch bei Ihnen Zuhause oder in der Kita stattfinden!

0221-29243230

Sollten wir einmal nicht da sein- wir rufen Sie zurück!




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